Sicherheit von Lasershows

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Lasershows müssen immer aufgrund der regulativen Anforderungen vor ihrer Vorführung von einer geeigneten sachverständigen und unabhängigen Person im Hinblick auf ihre Sicherheit begutachtet werden. Dies gilt auch für Lasershows ohne direkte Publikumsbestrahlung.

In Österreich ist das durch die ÖNORM S 1105 geregelt, in anderen Ländern z.B. durch die IEC/TR 60825-3.
Der Veranstalter bzw. Schausteller hat selbst für die Beauftragung des Gutachters zu sorgen.

Die Laser Consult Austria ist durch ihre langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet Ihr idealer und flexibler Partner für diese Aufgabe. Insbesondere unsere Bereitschaft, Ihnen auch in terminlich sehr engen Situationen sicher und kompetent zur Verfügung zu stehen, sehen wir als zentrale Unterstützung für Ihr Veranstaltungsvorhaben an.
 
Die Gutachten werden vom Inhaber der Laser Consult Austria e.U. Dr. Martin Straßl in seiner Funktion als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (Fachgebiet 60.10 Optische Geräte: insbesondere für Laser und Lasersicherheit) erstellt und ausgefertigt.

Für Anfragen ist Dr. Straßl entweder per Email oder unter der Telefonnummer +43 699 16226501 direkt erreichbar.

Damit die Gutachten von vorneherein reibungslos durchgeführt werden können, bieten wir Ihnen spezielle Schulungen für Ihre Crew an.