Lasersicherheit in Unternehmen und Praxis

Bei Einsatz eines Lasers in Ihrem Betrieb sind Sie durch die Europäische Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung dazu verpflichtet, die licht- und laserspezifischen Risiken am Arbeitsplatz zu evaluieren.
Dazu muss neben der ausreichenden Dokumentation des Lasergerätes und seiner Einsatzgebiete unter anderem eine Risikoanalyse erstellt und passende und ausreichende Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
Dazu muss neben der ausreichenden Dokumentation des Lasergerätes und seiner Einsatzgebiete unter anderem eine Risikoanalyse erstellt und passende und ausreichende Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
Als Experten auf diesem Gebiet unterstützen wir Sie im Rahmen einer Begehung bei der Erstellung und Ausarbeitung praxistauglicher Konzepte und einer ausreichenden Dokumentation zur Erfüllung aller notwendigen Vorgaben.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und bieten Ihnen im Rahmen einer Ersteinschulung eine fundierten und sicheren Start Ihrer Mitarbeiter in den Umgang mit den betriebseigenen Geräten.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die tiefergehende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter, z.B. im Rahmen eines Kurses zum Laserschutzbeauftragten.